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Sitzlift und Plattformlift: Unterschiede und Einsatzbereiche

Beispiel Plattformlift Von romaset by adobestock

Unterschiede zwischen Sitz- und Plattformlift

Eine Mobilitätseinschränkung kann schnell und unerwartet auftreten – unabhängig vom Alter und der bisherigen körperlichen Verfassung. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine notwendige Operation geraten jedes Jahr Tausende Menschen in die Situation, die für sie genau passende wohnumfeldverbessernde Maßnahme zu finden. Je nach Beeinträchtigung kommen dabei Sitz-Treppenlifte oder Plattformlifte in Frage. Wir haben für Sie die wesentlichen Unterschiede zusammengestellt.  

Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Wer in einer Wohnung oder einem Haus mit Treppen lebt, wird angesichts einer wesentlichen Mobilitätseinschränkung vor vermeintlich unüberwindbare Hindernisse gestellt. Will man sein gewohntes Leben weiterführen, führt an der dauerhaften oder vorübergehenden Installation eines Sitzlifts oder eines Plattformlifts meist kein Weg vorbei.

Für welche Lösung man sich endgültig entscheidet, hängt hauptsächlich vom Umfang und der Dauer der Teilhabeeinschränkung ab. Daraus ergibt sich dann auch, ob Ihnen als privat Krankenversicherter oder Kassenpatient ein Pflegegrad zugesprochen wird und Sie gegebenenfalls Zuschüsse Ihrer Pflegekasse oder einer anderen Stelle erhalten. In den nachfolgenden Listen haben wir jeweils zusammengefasst, welche Aspekte für einen Treppenlift/Treppenschrägaufzug sprechen und wann ein Plattformlift die bessere Lösung darstellt:

Für wen eignet sich ein Sitz-Treppenlift?

Für wen eignet sich ein Plattformlift?

Sitzlift – passt für sehr viele Treppen, bewährte Technik

Treppenlifte gehören mittlerweile zu den beliebtesten und meistverbreiteten Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung. Sie lassen sich auf geraden und kurvigen Treppen, auf Wendeltreppen und in Reihenhäusern mit kompakter Grundfläche installieren. Die deutschen Anbieter liefern bewährte, hochwertige und langlebige Geräte, die umfassend zertifiziert sind. Wurde Ihnen ein Pflegegrad zuerkannt, können Sie mit den Zuschüssen eine erheblichen Teil der Anschaffungs- und Installationskosten bestreiten. Für einen Treppenlift fallen, je nach Ausstattung und Form der Treppe Kosten von 3.000 bis 10.000 Euro an. Plattformlifte sind wesentlich teurer.  

Plattformlift – aufwendig, vielseitig, hohe Sicherheitsanforderungen

Plattformlifte gibt es in zwei Ausführungen: einmal als Plattform-Treppenlift, der sich vom klassischen Sitzlift durch die befahrbare Plattform unterscheidet und einmal als eine Art Hebeühne. Diese Variante gilt als Senkrechtlift und kommt entsprechend ohne die oft platzintesniven Treppenlift-Schienen aus. Stattdessen wird der Hublift (so die korrekte Bezeichnung) parallel zur Treppe montiert.

Die Modelle müssen aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen. GS-Prüfsiegel, TÜV-Siegel, ISO-Norm-Konformität und das CE-Zeichen sind typische Zertifikate, die die Qualität und Sicherheit eines Plattformlifts dokumentieren. Insbesondere Hebeplattformen (sog. Senkrecht-Plattformlifte bzw. Hublifte) haben der Betriebssicherheitsverordnung zu entsprechen.

Es ist sicherzustellen, dass die beförderten Personen während der Fahrt nicht von der Transportplattform fallen, sich in der Bewegung nicht verletzen und natürlich auch mit ihrem Rollstuhl die Neigung der Auffahrrampe überhaupt bewältigen können. Zudem muss der Plattformlift während der Nichtbenutzung gegen Missbrauch gesichert sein.

Plattformlifte werden im Übrigen sehr oft im Außenbereich eingesetzt. Sie ermöglichen Menschen im Rollstuhl, aber eben auch mobilitätseingeschränkte Personen, die eine Unterarmgehhilfe nutzen, den Zugang zu Gebäuden, die Podeste, Außentreppen oder andere Hindernisse aufweisen.  

Zusammenfassung

Treppenlifte und Plattformlifte ähneln sich in der grundsätzlichen Konzeption und den technischen Ansprüchen, die sie erfüllen müssen. Für mobilitätseingeschränkte Personen, die sich für eine dieser beiden wohnumfeldverbessernden Maßnahmen entscheiden müssen, ist aber vor allem relevant, ob sie 1. dauerhaft unter einer Teilhabeeinschränkung leiden und 2. sich noch selbst mit Unterarmgehhilfen auf ebenem Grund fortbewegen können. Sind Sie momentan und wohl auch noch auf nicht absehbare Zeit auf einen Rollstuhl angewiesen, kommt für Sie eigentlich nur ein entsprechender Rollstuhllift in Frage.

Besteht Ihre Mobilitätseinschränkung nur für eine gewisse Zeit – aufgrund einer Verletzung oder einer Operation – wären Sie wohl mit einem Sitzlift besser bedient. Diesen können Sie dann bei Bedarf auch gebraucht erwerben oder sogar für ein paar Jahre mieten.

Diese Empfehlung ist natürlich nur sehr grob, für Ihre endgültige Entscheidung sollten Sie daher noch weitere Aspekte mit einbeziehen, wie zum Beispiel:

Wägen Sie sämtliche relevanten Punkte im Vorweg gut ab, lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung und überstürzen Sie nichts. Wir stehen auch gerne für weitere Detailfragen zur Verfügung!

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