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Hautkrebs frühzeitig erkennen

Foto © Kalamurzing / Shutterstock

Knapp 200 000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Hautkrebs. Dabei liegen die Heilungschancen sehr hoch, wenn man die Krankheit frühzeitig erkennt. Die Krankenkassen bieten regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen an. Für wen diese Leistung gilt, welche Hautkrebsarten es gibt und wie Sie sich selber untersuchen können, das erfahren Sie hier.

Hautkrebsformen

Hautkrebs ist eine bösartige Wucherung der Hautzellen, die hauptsächlich durch UV-Strahlung ausgelöst wird. Dabei unterscheidet man zwischen hellem und schwarzem Hautkrebs. Beim schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) sind die Pigmentzellen der Haut entartet. Er stellt die gefährlichste Form des Hautkrebses dar.

Beim hellen Hautkrebs wird zwischen den Basalzellkarzinom (auch Basaliom) und dem Stachelzellkarzinom (auch Spinalom) unterschieden. Das Basalzellkarzinom zeichnet sich durch kleine Äderchen auf der Hautoberfläche aus, während das Stachelzellkarzinom eine raue, warzenähnliche, teils schuppige Oberfläche aufweist.

Erhöhtes Hautkrebsrisiko 

Generell steigt das Risiko an Hautkrebs zu erkranken, wenn man oft und ungeschützt der Sonne ausgesetzt ist. Daneben gibt es noch andere Risikofaktoren, die den Ausbruch der Krankheit begünstigen:

Vorsorgeuntersuchung als Kassenleistung

Seit dem 1.Januar 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung der gesamten Körperoberfläche auf Hautkrebs. Manche Kassen bieten die Untersuchung jedoch auch für jüngere Mitglieder oder in jährlichen Abständen kostenlos an. Lassen Sie sich dazu am besten direkt von Ihrer Krankenkasse beraten.

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung 

Die Untersuchung erfolgt zunächst anhand einer ausführlichen Befragung (Anamnese) sowie einer visuellen Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des Kopfes. Meist wird dabei eine einfache Lampe zu Hilfe genommen. Manche Ärzte bieten auch eine Untersuchung mit Hilfe eines Auflichtmikroskops an, durch das auch tiefer gelegene Hautschichten inspiziert werden können. Diese Leistung übernehmen jedoch nur wenige Kassen, in der Regel muss der Patient die Kosten dafür selber tragen. Gegebenenfalls muss eine Gewebeprobe entnommen und untersucht werden. Abschließend erfolgt eine Befundmitteilung und Beratung. Ergibt sich bei der Untersuchung eine Verdachtsdiagnose, wird die Diagnose gesichert und eine entsprechende Therapie eingeleitet.

Behandlung

Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit von der Hautkrebsart, der Lokalisation und der Ausdehnung. Hält der Arzt den Fleck für verdächtig, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Entfernung. Eine Entfernung aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen gilt als individuelle Gesundheitsleistung und muss vom Patienten selber getragen werden.

Selbst-Test

Hautveränderungen sind mit dem Auge sichtbar. Eine regelmäßige Selbstbeobachtung ist daher wichtige Voraussetzung für die Früherkennung von Hautkrebs. Untersuchen Sie in Ruhe Ihren Kopf, auch Kopfhaut und Ohren, den Hals, Oberkörper, Arme, Po, Genitalbereich, Beine und Füße. Dabei können Sie sich an der sogenannten ABCDE-Regel orientieren:

ABCDE-Regel

Je mehr dieser Kriterien erfüllt sind, desto auffälliger ist die Stelle und sollte ärztlich untersucht werden. Auch Muttermale oder Flecken, die sich stark von anderen Muttermalen unterscheiden, gelten als auffällig.

Bildquelle: © Fly_dragonfly | Fotolia

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