Schwangerschaft – Ihr Anspruch auf Betreuung

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Foto © Valua Vitaly / Shutterstock

Der Beginn einer Schwangerschaft kann nicht nur mit Freude, sondern auch mit vielen Fragen und Ängsten besetzt sein. Da ist es wichtig gute, fachliche Unterstützung zu finden. Sowohl Ärzte als auch Hebammen können Ihnen in dieser Zeit viele Fragen beantworten und Sie bis zu Ihrer Geburt begleiten.

Leistungen der Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ab Feststellung der Geburt viele Leistungen und Behandlungen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Regelmäßige Arztbesuche

Jede Frau unterliegt in Deutschland ab Feststellung der Schwangerschaft dem Mutterschutzgesetz. Die Krankenkasse übernimmt dazu regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im 4-wöchigen Abstand – in den letzten zwei Monaten alle 14 Tage. Diese Besuche schließen bis zu drei Ultraschalluntersuchungen ein, bei Komplikationen können es auch mehr sein. Die Untersuchungen werden im Mutterschaftspass festgehalten, den Sie bei Ihrem Arzt erhalten.

Zusätzliche Behandlungen

Bei Komplikationen während der Schwangerschaft zahlt die Krankenkasse auch alle darüber hinaus anfallenden Untersuchungen oder Behandlungen wie z.B. Krankengymnastik oder Massagen zur Linderung der Beschwerden sowie Medikamente.

Geburtsvorbereitungskurs

Ab der 24. Schwangerschaftswoche übernimmt die Kasse die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs, allerdings nicht immer auch für die Väter. Sprechen Sie dies am besten vorher mit Ihrer Kasse ab.

Hebamme

Ab Beginn der Schwangerschaft und bis zu 8 Wochen nach der Entbindung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Nach der Geburt werden bis zu 16 Besuche innerhalb von 8 Wochen übernommen, in den ersten zehn Tagen auch tägliche Besuche. Der Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme besteht auch für Mütter, die eine Fehlgeburt erlitten haben.

Geburt

Die Entbindung im Krankenhaus sowie der Aufenthalt für bis zu sechs Tage nach der Geburt wird komplett von den Krankenkassen getragen. Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen, so übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für die Hebamme bzw. einen Zuschuss für das Geburtshaus – auch das sollte vorher mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes zahlen die gesetzlichen Krankenkassen das Mutterschaftsgeld für erwerbstätige Mütter.

Nachuntersuchungen beim Frauenarzt

In der Regel finden die Nachuntersuchungen in der 1. und 6. Woche nach der Geburt statt. Auch Kurse zur Rückbildungsgymnastik werden von der Kasse übernommen.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Ihr Frauenarzt kann auf Wunsch einige weitere Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, die allerdings nicht von der Kasse finanziert werden. Dazu gehören z.B. Feststellung von Infektionen, Untersuchung auf Down-Syndrom sowie weitere zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Frauenarzt beraten.

© Valua Vitaly – Fotolia.com

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