Karies gehört nach wie vor zu den häufigsten Zahnerkrankungen. Besonders kariesgefährdet sind die Kauflächen der Backenzähne (die sogenannten Molaren). Durch die Einkerbungen, den Fissuren, auf der Zahnoberfläche ist das gründliche Reinigen der Zähne schwierig. Speisereste und kariesauslösende Bakterien können sich hier besonders gut ansammeln und dem Zahn schaden. Dagegen kann eine Fissurenversiegelung helfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Vor der Behandlung
Die betroffenen Zähne werden zunächst gründlich untersucht. Bei bereits fortgeschrittenem Karies (Dentinkaries) ist vor der Versiegelung eine reguläre Füllungstherapie notwendig. Bei oberflächlichem Schmelzkaries kann dieser zunächst entfernt und anschließend die Fissurenversiegelung durchgeführt werden.
Wie läuft die Fissurenversieglung ab?
Bei einer Fissurenversiegelung wird Kunststoffmaterial in die Fissuren eingebracht und anschließend versiegelt. Dadurch werden die Einkerbungen verdichtet und die Kaufläche vor Karies geschützt. Die genauen Schritte der Behandlung sind die folgenden:
- Zunächst wird der betroffene Zahn gründlich untersucht und gereinigt.
- Die äußerste Zahnschicht wird mit Hilfe eines Säure-Gels angeraut, damit sich Zahn und Versiegelungsmaterial verbinden können.
- Das Säure-Gel wird abgespült, der Zahn getrocknet, das Versiegelungsmaterial aufgetragen und unter Licht gehärtet.
- Anschließend wird der „Biss“ (die Okklusion) geprüft und ein Fluoridpräparat aufgetragen.
- Die Behandlung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Wann ist eine Fissurenversiegelung sinnvoll?
Eine Fissurenversiegelung kann als prophylaktische Maßnahme bei gesunden als auch bei besonders kariesgefährdeten Zähnen durchgeführt werden. Die Wirksamkeit des Verfahrens gegen Karies ist durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien weltweit belegt. Die Versiegelungen sollten bei den Kontrolluntersuchungen regelmäßig überprüft werden um den langfristigen Erfolg der Behandlung zu gewährleisten.
Kosten der Behandlung
Für 6-17 Jährige kann die Fissurenversiegelung im Rahmen des Individualprophylaxe-Programms abgerechnet werden und ist für gesetzlich Versicherte dieser Altersgruppe somit kostenfrei. Dies gilt jedoch nur für die ersten und zweiten bleibenden Backenzähne. Versiegelungen an anderen Backen- sowie Eck- oder Frontzähnen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten hierfür müssen selber getragen werden. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem Zahnarzt beraten.
Gründliche Zahnhygiene
Um Karies zu vermeiden ist eine gründliche Hygiene der Zähne und Zahnzwischenräume immer noch das A und O. Die versiegelten Zähne sollten weiterhin gründlich gereinigt und die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen werden. Experten raten im Zuge der Zahnhygiene zur professionellen Zahnreinigung beim Zahnarzt: auf diese Weise können jene Stellen gereinigt werden, die bei der täglichen Hygiene sonst nur schwer zu erreichen sind.
Weitere Informationen zum Thema Fissurenversiegelung finden Sie hier.
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