Arbeitungsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch

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Seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen wurden die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung erweitert.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • telefonische AU für 14 Tage möglich
  • für leichte Erkrankungen der oberen Atemwege
  • telefonische Anamnese vorausgesetzt
  • gilt auch für Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
  • Regelung vorerst bis zum 23. Juni 2020

Weitere Einblicke hier:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111279