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Corona Regeln – Neuester Stand – 28.08.20

28. August 2020 in corona, News, Patienten Info

Corona Covid 19 Update News Arzttermine.de

© Ahmet Aglamaz / Adobe Stock

Gestern war Tag der Verhandlung, zwischen Bundeskanzlerin Merkel und ihren Länderchefs. Die Angst vor der zweiten Infektionswelle ist groß. Steigende Infektionszahlen durch Reiserückkehrer und Verstöße gegen die Covid-19-Auflagen, erfordern eine Neuausrichtung in der Bekämpfung des Virus.

Die nahende Herbst- und Wintersaison, mit vermehrtem Aufenthalt in warmen, geschlossenen und wenig belüfteten Räumen, birgt ein zusätzliches Risiko.

Arzttermine.de gibt Ihnen einen Überblick, über die neu getroffenen Regelungen, die jedoch nicht bundesweit einheitlich gelten.

 

Neue Regelung Maskenpflicht

  • Mindestbußgeld von 50€
  • derzeit Prüfung ob erhöhtes Beförderungsgeld bei Verstößen im Fern- und Nahverkehr der Bahn geltend gemacht werden kann

 

Was bedeutet das Mindestbußgeld bei Maskenpflicht-Verstoß für die einzelnen Bundesländer?

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland:

Zum ersten Mal Bußgeldeinführung mit 50€

Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz:

Bußgeld wird nach oben auf 50€ angepasst

Bayern:

Das bisher höhere Bußgeld von 250€ wird beibehalten

Nordrhein-Westfalen:

In öffentlichen Bussen und Bahnen bleibt das Bußgeld ebenfalls wie bisher bei 150€ auf einem höheren Satz bestehen

 

Neue Regelung Großveranstaltungen

  • Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Dezember 2020, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht umsetzbar ist
  • die Erlaubnis von gefüllten Zuschauerrängen bei Sportveranstaltungen wird derzeit noch geprüft

 

Neue Regelung Privatfeiern

Die maximale Teilnehmeranzahl bei privaten Feiern löste die wohl größte Diskussion aus. Eine pauschale Beschränkung auf 25 Personen in privat genutzten Räumen bzw. Örtlichkeiten, stoß auf kräftigen Widerstand. Letztlich ergab sich der Beschlusskompromiss: „In Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl“.

 

Neue Regelung Reiserückkehrer

  • Einreisende aus Nichtrisikogebieten müssen ab dem 15.09.20 ihren Corona-Test selbst zahlen (außer in Bayern: Hier erst ab 01.10.20)
  • Einreisende aus Risikogebieten steht weiterhin eine 14-tägige-Quarantäne bevor (außer ab 01.10.20: Corona-Test-Ergebnis, das die Quarantäne frühestens ab dem fünften nach Rückkehr beendet)
  • Einreisende aus Risikogebieten, die vor Reisebeginn Kenntnis über den Status Risikogebiet hatten, sollen künftig keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne bekommen (gilt nur, wenn Reiseland vor Reisebeginn zum Risikogebiet erklärt wurde und die Reise somit vermeidbar gewesen wäre)

 

Neue Regelung Kinderbetreuung

  • fünf Tage zusätzlich erhalten Eltern bei Betreuung eines kranken Kindes dieses Jahr
  • gilt für: gesetzlich Versicherte, die Anspruch auf Kindergeld haben
  • bei Alleinerziehenden werden zehn zusätzliche Tage gewährt

Covid-19 Quarantäne – Anspruch auf Gehalt?

20. August 2020 in corona, News, Patienten Info

Quarantäne Covid 19 - was passiert mit meinem Gehalt

© willbrasil21 / Adobe Stock

Für Rückreisende aus Risikogebieten gilt eine 14-tägige Quarantäne. Sie dürfen nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen und müssen zu Hause bleiben. In vielen Bürojobs wurde hier bereits Abhilfe durch die Möglichkeit von Homeoffice geschaffen. Der Mitarbeiter kann weiterhin seine Tätigkeit verrichten – bei vollem Gehalt.

Was passiert aber, wenn mein Job während Covi-19 kein Homeoffice zulässt?

Ein großer Kreis an Arbeitnehmern, wie z.B. Supermarktmitarbeiter, Lagerarbeiter, Pflegekräfte, kann seinen Beruf nicht außerhalb seiner Tätigkeitsstätte verrichten. Somit würde in der Quarantäne das Infektionsschutzgesetz greifen. Es behandelt die Quarantäne wie einen Krankheitsfall und entschädigt den Verdienstausfall in den ersten sechs Wochen. Nach sechs Wochen greift das reguläre Krankengeld.

Aber aufgepasst!

War der Mitarbeiter für seinen Urlaub in einem Risikogebiet und muss deshalb in Isolation, so hat er dies selbst zu verantworten (10 AZR 99/14). Da die Arbeitsunfähigkeit selbst provoziert wurde, kann die Entgeltfortzahlung für die Zeit der Quarantäne verweigert werden. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter ohne Erkrankung in Isolation sitzt. Verursacht die Abwesenheit des Mitarbeiters einen Schaden für das Unternehmen z.B. ein großer Auftrag kann nicht angenommen werden, so hat das Unternehmen seinem Mitarbeiter gegenüber sogar Schadensersatzanspruch.

Wird das Urlaubsland erst während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt, muss im Einzelfall entschieden werden. Einen großen Einfluss auf das Ergebnis nimmt, wie sich der Arbeitnehmer nach Kenntnisnahme über Risikoeinschätzungen verhält und sein Handeln mit dem Arbeitgeber abstimmt.

 

Es empfiehlt sich, in diesem Jahr beim Urlaub besinnt und weitsichtig zu planen. Oberste Priorität hat die Schutz-, Rücksichts- und Fürsorgepflicht, sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

Eine Auflistung der akutellen Risikogebiete finden Sie hier.

 

Corona-Pandemie – Fluch für den Menschen, Segen für die Umwelt?

13. August 2020 in corona, News, Patienten Info

Corona Pandemie und Umwelt

© paul / Adobe Stock

Einer neuesten Studie der University of Sydney zufolge, sorgt die Corona Pandemie für einen Rückgang der weltweiten Emissionen um 4,6 Prozent. Das entspricht 2,5 Gigatonnen Kohlendioxid und somit der bedeutendsten Reduktion von Treibhausgasen überhaupt. Laut der Studie ist der Großteil der Einsparung auf den ausgefallenen Flugverkehr und den geringeren Strom-, Heißwasser- und Gasverbrauch in den Vereinigten Staaten und China zurückzuführen.

Rettet Covid-18 damit unsere Umwelt- und Klimaziele?

Auch wenn Zahlen aus aktuellen Studien zunächst einen stark positiven Trend aufweisen, sieht das Umwelt Bundesamt die Berichte kritisch.

Es handelt sich um Momentaufnahmen über einen sehr kurzen Zeitraum, deren Folgen noch nicht seriös abschätzbar sind.

Das lässt sich am Beispiel der Luftqualität vereinfacht aufzeigen. Satellitendaten weisen deutliche Schadstoffrückgänge auf. Die Daten spiegeln allerdings die Schadstoffmenge der Luftsäule der Atmosphäre vom Weltall aus wieder und nur zum Zeitpunkt des Überfluges durch den Satelliten. Inwieweit sich die Schadstoffmenge für unsere Atemwege (Messung in Bodennähe) verringert hat, erschließt sich daraus nicht. Auch das Wetter spielt eine große Rolle. Austauscharme Wetterlagen sorgen für eine Anreicherung der Schadstoffe in der Luft. Bei kräftigem Windgang verteilen sich die Schadstoffe hingegen in der Luft, wodurch sekundärer Feinstaub in benachbarte Städte getragen werden kann und dort für erhöhte Messwerte sorgt, statt am Verursacherort. Somit müssen meteorologische Einflüsse mit einbezogen und im Mittel aufgehoben werden um handfeste Aussagen treffen zu können.

Durch den Lockdown kam es zunächst zu einem geringeren PKW-Aufkommen auf den Straßen und einer zurückgefahrenen Produktion in der Industrie.

Müsste das nicht eine positive Wirkung auf die Treibhausgas-Emissionen haben?

Auch dies lässt sich noch nicht gänzlich beantworten. Die Corona-Pandemie führte zu einer Senkung des Ölpreises, die wiederum eine gesteigerte Nachfrage und Absatz an Mineralöl mit sich bringen wird. Nicht zu vergessen – der Lieferverkehr. Hier kann eine deutliche Steigerung durch Onlineshopping erwartet werden. Der öffentliche Nahverkehr war unabhängig von der Anzahl der Passagiere weiterhin im Dauereinsatz. Durch die Arbeit im Homeoffice ist der Stromverbrauch in Privathaushalten stark angestiegen. Je nachdem aus welchen Quellen der Strom bezogen wird, Kohlekraftwerk oder Wind- bzw. Sonnenenergie ist das Ergebnis unterschiedlich zu bewerten.

Was ist mit den schönen Bildern von glasklaren Kanälen aus Venedig?

Die Wasserqualität in einzelnen Städten und Gebieten hat sich tatsächlich verbessert. Durch Verringerung der Produktion landen weniger Abwässer ungefiltert in Flüssen und Wasserläufen. Auch die Verschmutzung durch den Einzelnen im Freien, an Badeseen und weiteren HotSpots, hat abgenommen. Dieser kurzfristige Effekt wird sich durch die Lockerungen der Maßnahmen jedoch zeitnah wieder aufheben, wenn kein weiteres Umdenken der Menschen im Bezug auf ihre Umwelt stattfindet.

Hierzu zählt auch der verantwortungsvolle Umgang mit Mund-Nasen-Schutz-Masken. Unachtsames Wegwerfen des Plastikmülls verunreinigt Natur und Gewässer. Für viele Tiere werden sie zur Todesfalle, da sich z.B. Wasservögel in ihnen verheddern. Können sich die Tiere nicht zügig befreien, droht ihnen der Tod durch Ertrinken, Ersticken, Verdursten oder Verhungern.

Es bleibt abzuwarten in welchem Ausmaß Covid-19 einen positiven Beitrag zum Umweltschutz und der Erreichung der Pariser Klimaziele schaffen wird. Die Aufmerksamkeit liegt derzeit allerdings auf der Bekämpfung des Virus, durch Eindämmung und der Produktion eines Impfstoffes. Nicht auf unserem grünen Planeten, der uns mit Gesundheit und Leben versorgt.

Wie kann ich als Einzelperson die Corona-Pandemie für einen nachhaltigeren Umgang mit unserer Umwelt und unserem Klima nutzen?

Unsere Alternativen für kleine Schritte in eine nachhaltigere Zukunft, die gleichzeitig auch Ihre Gesundheit und das Immunsystem fördern.

„Mir ist nicht wohl beim Gedanken derzeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ich nehme lieber das Auto.“

Alternative:

Nehmen Sie wann immer möglich das Fahrrad oder gehen Sie zu Fuß. Neben dem umweltschonenden Aspekt trainieren Sie Ihr Immun- und Herz-/Kreislaufsystem. Sie sparen sich Geld, Zeit im Stau und bei der Parkplatzsuche und genießen einen frischen Luftzug bei Sonnenschein.

Sie haben kein Fahrrad? In vielen Städten gibt es bereits Anbieter für Leihfahrräder zum günstigen Preis.

„Ich brauche mehr Strom, da ich im Homeoffice arbeite.“

Alternative:

Wechseln Sie zu einem Ökostromanbieter. Über Portale wie z.B. Check24.de ist dies in wenigen Minuten erledigt. Ökostromanbieter haben inzwischen ähnliche Preise und bei Aktionsangeboten erhalten Sie noch einen Wechselbonus obendrein.

„Ich möchte zum Shoppen derzeit ungern in Geschäfte gehen, daher bestelle ich viel online.“

Alternative:

Nutzen Sie die Chance zum Ausmisten und Wiederverwerten. Holen Sie alle Kleidung aus Ihren Schränken, Schubfächern und ja, auch aus dem Keller. Brauchen Sie wirklich neue Kleidung? Gut, dann setzen Sie auf nachhaltige und faire Kleidung von gezielten Online-Händlern. Diese sind nicht nur gesünder für unsere Haut sondern Sie werden auch lange eine Freude daran haben.

Ihre aussortierten Kleiderstücke können Sie über Portale wie z.B. Kleiderkreisel einfach und schnell weiterverkaufen und nachhaltig verschicken.

„Der Einkauf im Supermarkt ist während Corona sehr anstrengend.“

Alternative:

Viele Produkte aus dem Supermarkt bekommen Sie auch an anderer Stelle, stressfrei, ohne lange Warteschlange und teils an der frischen Luft.

Ob Wochenmarktstände oder der Bauernladen ums Eck. Sie erhalten frische und naturbelassenere Produkte, die eine Wohltat für Ihren Körper sind. Der Verzicht auf lange Lieferketten oder Lagerungen schont die Natur. Und wie oft haben wir schon Lebensmittel weggeworfen, da es sie nur in Großpackungen zu kaufen gab?

Den Link zur Studie der University of Sydney finden Sie hier.

Haben Sie Angst vor einer zweiten Corona-Welle?

10. August 2020 in corona, News, Patienten Info

Angst vor zweiter Corona Welle

© Nuthawut / Adobe Stock

Seit Juli steigen die Covid-19 Neuinfektionen wieder stetig an. Während ein Teil der Bevölkerung sich bereits an vorhandene Maßnahmen und Einschränkungen gewöhnt hat, beobachten andere täglich mit wachsendem Unbehagen die neusten Zahlen im Kampf gegen das Virus.

Wie groß ist Ihre Angst vor einer zweiten Corona-Welle?

Doch ist die Angst um eine zweite Covid-19 Welle begründet?

In Fachkreisen führt der Begriff „Welle“ zu hitzigen Diskussionen. Da die Fallzahlen vermehrt als Kurven dargestellt werden, liegt die optische Verbindung zu Wellen nahe.

Oft umgangssprachlich und salopp geäußert suggeriert der Begriff allerdings fälschlicherweise einen massiven Anstieg an Neuinfektionen, der über die Menschheit hereinbricht wie eine Sintflut und alles mit sich reißt. Doch Wellen kommen und gehen wieder. Das Covid-19 Virus war seit Ausbruch nie verschwunden. Bei einer Welle, würden die Neuinfektionen von alleine auf ein Minimum sinken und dort Monate verharren, bevor es wieder einen Anstieg gäbe, erläuterte Michael Ryan, Direktor der WHO-Notfallprogramme auf einer Pressekonferenz in Genf. Das Virus müsste sich außerdem aus der Bevölkerung eines Landes heraus verbreiten und nicht von außen durch z.B. Reisende hereingebracht werden. Die größten Infektionsherde wären bei Personengruppen mit den meisten sozialen Kontakten zu finden. In den letzten Wochen werden immer mehr Corona-Tests bereitgestellt und durchgeführt. Somit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit für positive Testergebnisse und steigende Fallzahlen im Vergleich zu den Vormonaten. Wo keine Symptome, da kein Test. Wo kein Test, da keine positiven Testergebnisse.

Tatsächlich hat auch das Robert-Koch-Institut keine Definition für Wellen in Infektionsgeschehen. Historisch lässt sich beobachten, dass Pandemien nicht immer in Wellen verlaufen müssen. Pest oder Cholera beispielsweise beherrschten das Mittelalter mehr als sieben Jahre.

Letztendlich wird es wohl zunächst eine akademische Diskussion um Begrifflichkeiten bleiben, die uns im Kampf gegen das Virus nicht weiterbringt. Es zählt, das Virus mithilfe von Präventionsmaßnahmen wie z.B. Verhaltensregeln zu unterdrücken und Infektionsherde zu beseitigen. So kann der Einzelne aktiv an der Vorbeugung mitwirken und sein soziales Umfeld schützen.

Denn der Blick in die Vergangenheit von Infektionsgeschehen zeigt – wir müssen auch mit diesem Virus leben. Lediglich die Pocken sind bisher als Krankheit weltweit ausgerottet worden und selbst das erst nach Jahrzehnten mit vorhandenem Impfstoff.