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Gestern war Tag der Verhandlung, zwischen Bundeskanzlerin Merkel und ihren Länderchefs. Die Angst vor der zweiten Infektionswelle ist groß. Steigende Infektionszahlen durch Reiserückkehrer und Verstöße gegen die Covid-19-Auflagen, erfordern eine Neuausrichtung in der Bekämpfung des Virus.

Die nahende Herbst- und Wintersaison, mit vermehrtem Aufenthalt in warmen, geschlossenen und wenig belüfteten Räumen, birgt ein zusätzliches Risiko.

Arzttermine.de gibt Ihnen einen Überblick, über die neu getroffenen Regelungen, die jedoch nicht bundesweit einheitlich gelten.

 

Neue Regelung Maskenpflicht

  • Mindestbußgeld von 50€
  • derzeit Prüfung ob erhöhtes Beförderungsgeld bei Verstößen im Fern- und Nahverkehr der Bahn geltend gemacht werden kann

 

Was bedeutet das Mindestbußgeld bei Maskenpflicht-Verstoß für die einzelnen Bundesländer?

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland:

Zum ersten Mal Bußgeldeinführung mit 50€

Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz:

Bußgeld wird nach oben auf 50€ angepasst

Bayern:

Das bisher höhere Bußgeld von 250€ wird beibehalten

Nordrhein-Westfalen:

In öffentlichen Bussen und Bahnen bleibt das Bußgeld ebenfalls wie bisher bei 150€ auf einem höheren Satz bestehen

 

Neue Regelung Großveranstaltungen

  • Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Dezember 2020, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht umsetzbar ist
  • die Erlaubnis von gefüllten Zuschauerrängen bei Sportveranstaltungen wird derzeit noch geprüft

 

Neue Regelung Privatfeiern

Die maximale Teilnehmeranzahl bei privaten Feiern löste die wohl größte Diskussion aus. Eine pauschale Beschränkung auf 25 Personen in privat genutzten Räumen bzw. Örtlichkeiten, stoß auf kräftigen Widerstand. Letztlich ergab sich der Beschlusskompromiss: „In Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl“.

 

Neue Regelung Reiserückkehrer

  • Einreisende aus Nichtrisikogebieten müssen ab dem 15.09.20 ihren Corona-Test selbst zahlen (außer in Bayern: Hier erst ab 01.10.20)
  • Einreisende aus Risikogebieten steht weiterhin eine 14-tägige-Quarantäne bevor (außer ab 01.10.20: Corona-Test-Ergebnis, das die Quarantäne frühestens ab dem fünften nach Rückkehr beendet)
  • Einreisende aus Risikogebieten, die vor Reisebeginn Kenntnis über den Status Risikogebiet hatten, sollen künftig keine Entschädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne bekommen (gilt nur, wenn Reiseland vor Reisebeginn zum Risikogebiet erklärt wurde und die Reise somit vermeidbar gewesen wäre)

 

Neue Regelung Kinderbetreuung

  • fünf Tage zusätzlich erhalten Eltern bei Betreuung eines kranken Kindes dieses Jahr
  • gilt für: gesetzlich Versicherte, die Anspruch auf Kindergeld haben
  • bei Alleinerziehenden werden zehn zusätzliche Tage gewährt