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Ob Meeresrauschen oder klare Bergseen – der Osterurlaub ist bereits für viele Deutsche ins Wasser gefallen. Trotz der fast schon sommerlichen letzten Frühlingstage nimmt das Fernweh weiter zu. Wir sehnen uns danach, rauszukommen und etwas Anderes zu sehen. Die Hoffnung wenigstens im Juli oder August wieder verreisen zu können bleibt bestehen.
Doch was passiert mit meinen Urlaubsplänen für den großen Sommerurlaub?
Der Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte letzte Woche die Reisewarnung bis zum 03. Mai verlängert. Die Reisewarnung gilt derzeit nicht nur für Urlaube im Ausland, sondern auch innerhalb Deutschlands. Zunächst muss man sehen, wie sich die neuen Lockerungen zur Ausgangsbeschränkung und der sanften Wiederaufnahme des Wirtschaftslebens auswirken.
Die Reisebranche geht davon aus, dass im ersten Step das Reisen innerhalb Deutschlands wieder erlaubt wird eventuell auch in benachbarte Ländern, insofern diese die Corona-Pandemie gut bewältigt haben und bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) betont, welche großartigen Urlaubsziele im eigenen Land liegen. Vor allem die Küstenregionen und das Bayrische Voralpenland sind jedes Jahr bei Urlaubern heiß begehrt.
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Letztendlich hängt die Entscheidung von der Bundesregierung und den einzelnen Urlaubsländern ab.
Sollte ich trotz der aktuellen Reisewarnung meinen Sommerurlaub buchen?
Die aktuelle Reisewarnung der Bundesregierung gilt vorläufig bis 03. Mai. Noch ist unklar, wie es danach weitergeht. Eine Buchung Ihres Sommerurlaubes ist daher noch nicht empfehlenswert. Im Falle einer Stornierung, können sich Ihre bleibenden Kosten nach dem Zeitpunkt der Buchung und der damals geltenden Regelungen und Empfehlungen der Bundesregierung orientieren. Im schlimmsten Fall können Sie Ihren Urlaub nicht antreten und bleiben auf den Kosten sitzen.
Mein Sommerurlaub ist bereits gebucht? Sollte ich ihn lieber jetzt schon stornieren?
Sabine Fischer-Volk von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Karimi rät von einer Stornierung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Damit vertritt Sie die derzeit gängige Ansicht von Rechtsvertretern.
Wenn im Sommer weiterhin eine Reisewarnung oder ein Reiseverbot gilt, so muss die Reise auch nicht bezahlt werden. Sollte jedoch das Reisen bis dahin wieder erlaubt und Ihnen Ihr Urlaub möglich sein, so haben Sie keinen Anspruch bei Nichtantritt.
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