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Corona News – neue Beschlüsse der Konferenz – vom 15.04.2020

16. April 2020 in corona, News, Patienten Info

Corona Covid 19 Update News Arzttermine.de

© Ahmet Aglamaz / Adobe Stock

Das Osterwochende wurde in Deutschland gespannt auf die neuen Beschlüsse zwischen Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie geblickt.

Gestern Nachmittag dann die Verkündung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die jeweiligen Länderchefs.

Die Einschränkungen der letzten Wochen waren erfolgreich und der richtige Weg. Allerdings handelt es sich wie die Bundeskanzlerin betont, um einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“. Es gilt weiterhin sich an die jeweiligen Beschränkungen und Auflagen zu halten um Schlimmeres zu vermeiden. Noch gibt es keinen Impfstoff. Eine neue Infektionswelle könnte das Gesundheitssystem in Deutschland massiv überrollen.

Welche Regeln gelten in Bayern seit dem 15.04.20 in der Corona-Krise?

Ausgangsbeschränkung:

Bleibt wie bisher bestehen

+++ Info Update vom 16.04.20: Auch in Bayern darf sich ab 20.04.20 mit maximal einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, getroffen werden +++

Geschäfte/Einzelhandel:

Ab Montag, den 20.04.20 eröffnen die ersten Baumärkte und Garten-Center und Gärtnereien. Eine Woche später, am  27.04.20 folgen Geschäfte mit einer Ladenfläche von höchstens 800 Quadratmetern unter Auflagen. Friseuren ist der Betrieb wieder ab dem 04.05.20 erlaubt.

Restaurants/Bars/Hotels:

Bleiben vorerst geschlossen.

Schulen/Kitas:

In Bayern sollen die Schulen ab 11.05.20 wieder geöffnet werden. Allerdings zunächst nur in den Abschlussklassen. Kitas und Grundschulen bleiben, bis auf die 4. Klasse, geschlossen. In einigen Bundesländern ist eine grundlegende Schuleröffnung eventuell schon ab dem 04.05.20 möglich.

Großveranstaltungen:

Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.20 untersagt.

Darf ich in der Corona-Krise Blutspenden?

8. April 2020 in corona, News, Patienten Info

blutspende infos zu corona

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Ja, Sie können weiterhin ganz normal zum Blutspenden gehen.

Die Blutspendentermine fallen nicht unter aktuell geltende Ausgangsbeschränkungen oder Eingrenzungen des sozialen Lebens.

In den jeweiligen Blutspendenzentren wird der Schutz der Spender und Helfer nach hohen Standards und den Zulassungsbestimmungen gewährleistet. Zusätzlich finden häufigere Desinfektionen in den Räumen und Wechsel der Schutzkleidung statt.

 

Wann darf ich Blutspenden gehen?

Blut- und Plasmaspenden sind im Alter zwischen 18 – 68 Jahren erlaubt. Ein Mindestgewicht von 50 kg wird vorausgesetzt um die Spende gut wegstecken zu können.

Nicht zugelassen zur Blutspende sind Menschen mit Symptomen eines grippalen Infekts, Erkältungen oder auch Rückkehrer aus internationalen und nationalen Risikogebieten. Auch Kontaktpersonen Covid-19-Infizierten ist das Blutspenden untersagt.

Wie oft Sie Blutspenden dürfen ist abhängig von Ihrem Geschlecht. Frauen dürfen 4mal jährlich, Männer 6mal, wobei zwischen den einzelnen Spenden jeweils ein Abstand von mindestens 8 Wochen liegen soll.

Ihre Blutgruppe ist dabei irrelevant, da alle Blutgruppen immer wieder benötigt werden. Allerdings wird Ihr Hämoglobinwert vor der Spende gemessen. Der Hämoglobinwert sagt aus, wie gut Ihr Körper mit dem Blutverlust zurechtkommt. Er sollte daher nicht zu niedrig sein.

Wo kann ich mein Blut spenden?

Blutspendezentren gibt es in Unikliniken und vielen Krankenhäusern. Sie können sich aber auch an das Deutsche Rote Kreuz oder private/kommunale Blutspendestationen wenden.

Eine Übersicht über alle Blutspendezentren in Ihrer Nähe finden Sie hier:

https://www.blutspenden.de/blutspendedienste/

 

Woher weiß ich, dass das gespendete Blut mit Covid-19 infiziert ist? Wird das überprüft?

Die bisherigen Übertragungsformen des Virus passieren nicht auf dem Blutweg.  Daher wird das gespendete Blut nicht getestet.

Welche Verfahren es zur Überprüfung von Spenderblut gibt, erfahren Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Blut/Blutsicherheit/FAQ_node.html

Es gibt keine künstliche Alternative zu Blutspenden, weshalb Kranke und Verletzte auch während der Corona-Krise weiterhin darauf angewiesen sind.

 

 

Sie sind von der Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen?

2. April 2020 in corona, News, Patienten Info

Antrag-Kurzarbeitergeld© Marcus / Adobe Stock

Was Kurzarbeit bedeutet, was Sie unternehmen müssen und welche Leistungen Sie erwarten können erfahren Sie hier.

Was verstehen wir unter Kurzarbeit?

Durch die Corona-Krise gibt es in vielen Betrieben zu wenig Arbeit für die Angestellten. Unternehmen haben die Möglichkeit in diesem Fall Kurzarbeit anzumelden und somit die Arbeitszeit regulär zu kürzen. Wichtig jedoch, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Ausfall unvermeidbar ist und bereits alle Alternativen ausgeschöpft sind. Zu diesen Alternativen zählen etwa der Abbau von Überstunden und Urlaubstagen. Kurzarbeit dient letztlich der Ersparnis von Geld, sodass betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeitern abgewandt werden können.

Aktuell kann Kurzarbeit für maximal 12 Monate am Stück beantragt werden.

Wer kümmert sich um das Kurzarbeitergeld und wieviel steht mir zu?

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Sie zahlt dem Arbeitnehmer 60% seines Nettoeinkommens, bei Müttern und Vätern 67%. Ebenso werden sie Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Sollte dieser finanzielle Rettungsschirm im Einzelfall nicht ausreichen, so kann zusätzlich Grundsicherung beantragt werden.

Das Kurzarbeitergeld ist somit zwar mit finanziellen Einbußen verbunden, jedoch wird das Schlimmste verhindert.

Anders gestaltet sich das Ganze, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt. Die 60% Kurzarbeitergeld werden maximal von dieser Grenze, im Westen 6.900€ und im Osten 6.450€ pro Monat, berechnet. Wer mehr verdient, hat demnach größere Verluste zu verzeichnen.

Der Antrag für Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber gestellt. Aktuell ist eine Antragsstellung sogar rückwirkend bis zum 01.03.20 möglich. Auch Leiharbeiter dürfen in Corona-Zeiten Kurzarbeitergeld erhalten. Auszubildende sind vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, erhalten aber weiterhin ihre monatliche Ausbildungsvergütung.

Darf ich mir etwas dazu verdienen?

Hatten Sie Ihre Nebentätigkeit bereits vor der Kurzarbeit, so spielt diese keine Rolle.

Wenn Sie jedoch erst nach Kenntnis der Kurzarbeit oder wegen dieser einen Nebenjob annehmen, so erfolgt eine Anrechnung des zweiten Verdienstes. Findet der Nebenjob in einem „systemrelevanten“ Bereich statt, so ist das Gehalt bis zur Erreichung des ursprünglichen Einkommens anrechnungsfrei.

 

Updateinfo vom 20.04.20:

Die Plattform Smartrecher.de stellt seit Kurzem einen Kurzarbeitsrechner zur Verfügung. Hier können Sie überprüfen, wieviel Kurzarbeitgeld Sie erhalten können: https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php

Ehemalige Corona Patienten können Lebensretter sein – News vom 02.04.2020

2. April 2020 in corona, News, Patienten Info

Corona Covid 19 Update News Arzttermine.de

© Ahmet Aglamaz / Adobe Stock

Könnten Sie ein Lebensretter sein?

Nach einer COVID-19-Infektion bildet der Körper spezifische Anti-Körper gegen das Virus.

Diese Anti-Körper werden aus dem Blut der ehemaligen Patienten entnommen und aufbereitet. Schwer erkrankte COVID-19-Patienten erhalten das entsprechende Blutplasma und haben nach aktuellen Erkenntnissen eine größere Heilungs- und Überlebenschance.

Hierfür muss bei den wieder gesundeten COVID-19-Patienten erst eruiert werden ob diese für die Immunplasma COVID-19 Spende infrage kommen. Wichtig ist auch, dass die ehemals Erkrankten bereits seit mindestens zwei Wochen wieder gesund sind, so die Transfusionsmediziner der Uni-Klinik Erlangen.

Wenn Sie davon betroffen sind, bitten wir Sie sich bei der Uni-Klinik Erlangen unter tr-covid19@uk-erlangen.de zu melden. Bitte geben Sie an, ob Sie sich noch in häuslicher Quarantäne befinden.

Alles Weitere besprechen die Mitarbeiter der Uni-Klinik dann mit Ihnen.

Weitere Einblicke hier:

https://www.uk-erlangen.de/presse/pressemitteilungen