© Ahmet Aglamaz / Adobe Stock
Das Osterwochende wurde in Deutschland gespannt auf die neuen Beschlüsse zwischen Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie geblickt.
Gestern Nachmittag dann die Verkündung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die jeweiligen Länderchefs.
Die Einschränkungen der letzten Wochen waren erfolgreich und der richtige Weg. Allerdings handelt es sich wie die Bundeskanzlerin betont, um einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“. Es gilt weiterhin sich an die jeweiligen Beschränkungen und Auflagen zu halten um Schlimmeres zu vermeiden. Noch gibt es keinen Impfstoff. Eine neue Infektionswelle könnte das Gesundheitssystem in Deutschland massiv überrollen.
Welche Regeln gelten in Bayern seit dem 15.04.20 in der Corona-Krise?
Ausgangsbeschränkung:
Bleibt wie bisher bestehen
+++ Info Update vom 16.04.20: Auch in Bayern darf sich ab 20.04.20 mit maximal einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, getroffen werden +++
Geschäfte/Einzelhandel:
Ab Montag, den 20.04.20 eröffnen die ersten Baumärkte und Garten-Center und Gärtnereien. Eine Woche später, am 27.04.20 folgen Geschäfte mit einer Ladenfläche von höchstens 800 Quadratmetern unter Auflagen. Friseuren ist der Betrieb wieder ab dem 04.05.20 erlaubt.
Restaurants/Bars/Hotels:
Bleiben vorerst geschlossen.
Schulen/Kitas:
In Bayern sollen die Schulen ab 11.05.20 wieder geöffnet werden. Allerdings zunächst nur in den Abschlussklassen. Kitas und Grundschulen bleiben, bis auf die 4. Klasse, geschlossen. In einigen Bundesländern ist eine grundlegende Schuleröffnung eventuell schon ab dem 04.05.20 möglich.
Großveranstaltungen:
Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.20 untersagt.