Seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen wurden die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung erweitert.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- telefonische AU für 14 Tage möglich
- für leichte Erkrankungen der oberen Atemwege
- telefonische Anamnese vorausgesetzt
- gilt auch für Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- Regelung vorerst bis zum 23. Juni 2020
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