Die Krankenhauszusatzversicherung: Der Rundumschutz für Jedermann!

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Die Krankenhauszusatzversicherung: Der Rundumschutz für Jedermann!
© djedj - pixabay.com

Medizinische Behandlungen sind meist teuer, vor allem wenn es sich um Leistungen in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt handelt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern Versicherungsschutz. Doch zahlen sie nicht für alle Leistungen. Wer sich die bestmögliche medizinische Behandlung wünscht, um in Ruhe gesund zu werden und den Krankenhausaufenthalt einigermaßen angenehm zu gestalten, kann sich mit einer Krankenhauszusatzversicherung absichern.

Welche Vorteile hat eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt Kosten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht in ihrem Leistungsumfang haben. Sie übernimmt auch den Differenzbetrag, wenn Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen, die den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen übersteigen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf medizinisch notwendige Behandlungen beschränkt, die außerdem wirtschaftlich sinnvoll sind.

Gesetzlich Versicherte können mit einer Krankenhauszusatzversicherung Vorteile wie Privatpatienten genießen, beispielsweise das Einbettzimmer. Foto: © corgaasbeek – pixabay.com

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Kassenpatienten Leistungen wie ein Privatpatient in Anspruch nehmen. Das geht beispielsweise mit einer Krankenhauszusatzversicherung wie von der Deutschen Familienversicherung.

Was leistet die Krankenhauszusatzversicherung?

Die Leistungen der verschiedenen Krankenhauszusatzversicherungen können sich in einigen Punkten unterscheiden. Wer eine solche Versicherung abschließt, prüft am besten das Vertragsangebot sehr genau, um zu sehen, was konkret in der Versicherung enthalten ist. Einige Tarifstufen sehen Komfortleistungen vor und bieten beispielsweise auch Versicherungsschutz bei Auslandsreisen oder zahlen Geld für die Krankenhaustage.

Wahl des Krankenhauses

Kassenpatienten haben normalerweise nur Anspruch auf Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus, mit dem die Krankenversicherung einen Vertrag hat. Sucht der Patient ein besser geeignetes Krankenhaus auf oder wählt er ein spezialisiertes Krankenhaus, muss er zusätzlichen Kosten selbst begleichen.

Mit einem entsprechenden Krankenhausschutz können Patienten das Krankenhaus frei wählen.

Wer sich für eine Privatklinik entscheidet, muss genau auf seine Versicherungsbedingungen achten. Dafür kommen die Zusatzversicherungen meistens ebenfalls nicht oder nur zum Teil auf.

Freie Wahl des Arztes

Patienten im Krankenhaus müssen dem Stationsarzt vertrauen, wenn sie gesetzlich versichert sind. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung hat, hat Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung und kann auf Chefarztbehandlung bestehen oder die Behandlung durch einen Spezialisten. Dafür ist es notwendig, dass der Tarif „gesondert berechenbare ärztliche Leistungen“ enthält und zu 100 Prozent abdeckt.

Kein Mehrbettzimmer mehr

Gesetzlich Versicherte, die ins Krankenhaus müssen, liegen meist in Mehrbettzimmern, mit drei oder mehr anderen Patienten, um die Zimmerkosten und die Kosten für die Pflege gering zu halten.

Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung erhalten sie ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer.

Zudem haben viele Versicherer Hotlines geschaltet, die den Patienten 24 Stunden zur Verfügung stehen, beispielsweise für weitergehende Informationen zu ihrer Erkrankung oder um telefonisch eine Zweitmeinung einzuholen, ob es bessere Therapiemöglichkeiten gibt.

Alternative Heilmethoden

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für alternative Heilmethoden in der Regel nicht. Wer im Krankenhaus alternative Heilmethoden wünscht, hat die Möglichkeit diese mit einer Krankenhauszusatzversicherung abzudecken.

Was ist beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung zu beachten?

Bei den Krankenhauszusatzversicherungen gibt es Anbieter, die ihre Leistungen einschränken. Sie zahlen nur bestimmte Leistungen nach einem Unfall oder im Fall einer schweren Krankheit oder richten sich bei den Höchstsätzen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Behandlung durch einen Spezialisten kann ziemlich teuer sein, sodass es ratsam ist, auf jeden Fall auf höhere Abrechnungssätze (höher als der Höchstsatz von 3,5 der GOÄ) zu achten. Am besten ist es, wenn überhaupt keine Begrenzung enthalten ist. Wichtig: Unbedingt das Kleingedruckte lesen, denn bei einigen Versicherungen ist es notwendig vorab jede Leistung genehmigen zu lassen.

Oft begrenzen die Versicherer ihre Leistungen auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte. Foto: © sasint – pixabay.com

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung überhaupt sinnvoll?

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wird der Krankenhausaufenthalt etwas angenehmer. Es ist nicht notwendig eine solche Versicherung abzuschließen, um eine ausreichende medizinische Versorgung zu erhalten, denn diese ist über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Es ist sinnvoll zu prüfen, ob auch ambulante Operationen im Leistungsumfang enthalten sind. Foto: © 12019 – pixabay.com

Wer allerdings eine bessere Versorgung wünscht, kann dies mit einer Krankenhauszusatzversicherung erreichen. Jüngere Versicherte haben den Vorteil, dass ihre Versicherungsbeiträge niedrig sind. Je älter die versicherte Person ist, umso höher steigen die Beiträge. Vor Vertragsabschluss müssen die Antragsteller Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten. Dabei geht es meist um Informationen zu den letzten fünf bis zehn Jahren und welche Behandlungen in dieser Zeit erfolgt sind.

Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung

Die Beiträge variieren stark je nach Versicherer. Sie liegen zwischen 20 und 80 Euro pro Monat. Es lohnt sich, einen genauen Vergleich der Leistungen anzustellen. Ein hohes Eintrittsalter bringt einen höheren Beitrag mit sich. Wer schon in jungen Jahren seine Versicherung abschließt, kann sich beispielsweise für 20 bis 25 Euro gut versichern. Wer bereits im mittleren Alter ist, muss mit den doppelten Kosten rechnen. Rechtzeitige Vorsorge lohnt sich.

Es ist sinnvoll, die Krankenhauszusatzversicherung vor dem 40 Lebensjahr abzuschließen. Foto: © sanjasy – pixabay.com

Ab wann leistet die Krankenhauszusatzversicherung?

Bevor die Krankenhauszusatzversicherung die ersten Leistungen zahlt, müssen Versicherungsnehmer eine Wartezeit einhalten. Sie betrifft die Zeit, die zwischen der ersten Beitragszahlung und der ersten möglichen Versicherungsleistung liegt. Allgemein beträgt die Wartezeit bei Krankenhauszusatzversicherungen drei Monate. Bei einigen Anbietern müssen Versicherte keine Wartezeit einhalten.

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